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Höhere Freibeträge
Verheirateten stehen künftig 18.336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag, der als steuerfreies Existenzminimum gilt, bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 192 Euro auf 4.980 Euro erhöht.