Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung 1/11 des Vorjahres ist zu zahlen
Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres.
Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres.
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt.
Ledige haben ab dem 1. Januar 2019 in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9.168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018.
Unternehmen halten in einem Kassenbuch alle Bareinnahmen und -ausgaben fest. Dabei ist äußerste Sorgfalt notwendig, da Außenprüfer das Kassenbuch besonders kritisch überprüfen.